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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 10 Ta 300/09   

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https://dejure.org/2010,14997
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 10 Ta 300/09 (https://dejure.org/2010,14997)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2010 - 10 Ta 300/09 (https://dejure.org/2010,14997)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 10 Ta 300/09 (https://dejure.org/2010,14997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11a Abs 3 ArbGG, § 121 Abs 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwaltes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei einfacher Lohnklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 11a Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 2
    Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei einfacher Lohnklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 9 Ta 151/07

    Keine Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einfachen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 10 Ta 300/09
    Dem Kläger war es daher zumutbar, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29.08.2007 - 8 Ta 199/07 sowie Beschluss vom 11.06.2007 - 9 Ta 151/07; LAG Hessen Beschluss vom 26.03.2008 - 13 Ta 51/08; dokumentiert in Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Ta 199/07

    Prozesskostenhilfe: Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 10 Ta 300/09
    Dem Kläger war es daher zumutbar, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29.08.2007 - 8 Ta 199/07 sowie Beschluss vom 11.06.2007 - 9 Ta 151/07; LAG Hessen Beschluss vom 26.03.2008 - 13 Ta 51/08; dokumentiert in Juris).
  • LAG Hessen, 26.03.2008 - 13 Ta 51/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 10 Ta 300/09
    Dem Kläger war es daher zumutbar, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29.08.2007 - 8 Ta 199/07 sowie Beschluss vom 11.06.2007 - 9 Ta 151/07; LAG Hessen Beschluss vom 26.03.2008 - 13 Ta 51/08; dokumentiert in Juris).
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